Bausparkassen dürfen keine Kontogebühren erheben

Stand 24.11.2022

Bausparerinnen und Bausparer können auf eine Rückzahlung zu Unrecht kassierter Gebühren hoffen, denn der Bundesgerichtshof erklärte die Kontogebühren nun für unzulässig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen.

Bausparvertrag ohne Kontogebühren

Bisher haben viele Bausparkassen in der Sparphase eine pauschale Gebühr erhoben. Die obersten Zivilrichterinnen und Zivilrichter in Karlsruhe entschieden nun aber, dass ein pauschales Jahresentgelt in der Sparphase die Bausparer unangemessen benachteiligt, indem Verwaltungskosten auf die Kunden abgewälzt werden (Az. XI ZR 551/21).

In einem von Verbraucherschützern angestrengten Musterverfahren erklärten sie eine entsprechende Klausel der BHW Bausparkasse für unwirksam. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkassen.

Klarheit erst nach schriftlichem Urteil

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen könnten von dem Urteil knapp 24 Millionen Verträge betroffen sein, denn so viele gab es bundesweit bis zum Jahresende 2021. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nun alle betroffenen Bausparkassen aufgefordert, „zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen“.

Betroffenen wird empfohlen, ihre Bausparkasse schriftlich zur Erstattung bereits abgebuchter Gebühren aufzufordern. Bleibe das erfolglos, solle man den zuständigen Ombudsmann einschalten, um die Verjährung zu stoppen. Eingefordert werden können aber nur gezahlte Gebühren bis zum Jahr 2019. Älteren Gebühren sind bereits verjährt.

Quelle: dpa – Bildquelle: unsplash.com

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