Um Mieterinnen und Mieter vor unerwarteten Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen, hat Bayern ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Juni 2023 dürfen Eigentümer Mietwohnungen nicht mehr eigenmächtig in Eigentumswohnungen umwandeln, es sei denn, sie verfügen über eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörden.

Mieterschutz und Befristung
Das bis zum 31. Dezember 2025 befristete Umwandlungsverbot bietet Mieterinnen und Mietern von Mietshäusern mit mindestens elf Wohnungen einen wichtigen Schutz vor unerwarteten Veränderungen ihrer Wohnsituation. Kleinvermieter mit einer geringeren Anzahl von Mietwohnungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und können weiterhin nach den bestehenden Regelungen handeln.

Erhebliche Auswirkungen in einzelnen Gemeinden
Die Einführung des Umwandlungsverbotes ist Teil der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes und hat spürbare Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Bayern. Betroffen sind insgesamt 50 bayerische Gemeinden mit angespannter Wohnungsmarktsituation. Neben der Landeshauptstadt München sind dies Städte und Gemeinden wie Dachau, Fürstenfeldbruck, Germering, Puchheim, Grafing sowie Eching, Unterföhring, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Unterhaching, Kirchseeon, Markt Schwaben und Münsing.

Schutz der Mieterrechte im Fokus
Mit der Einführung des Umwandlungsverbots will Bayern die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken und eine ausgewogene Wohnungspolitik fördern. Dieser Schritt trägt dazu bei, den Wohnungsmarkt stabil zu halten und unerwünschte Veränderungen im Leben der Mieterinnen und Mieter zu verhindern.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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