Auf einer Sonderbauministerkonferenz (BMK) am 11. Januar 2024 haben die Bauminister der Länder und die Bundesbauministerin eine Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm „Junges Wohnen“ beschlossen. Der Bund wird die Fördermittel für das Jahr 2024 von bisher 2,5 Milliarden Euro auf 3,15 Milliarden Euro erhöhen.

Erhöhung der Fördermittel für bezahlbaren Wohnraum
Der Bund hat die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm “Junges Wohnen” um insgesamt 615 Mio. Euro aufgestockt. Diese Aufstockung erfolgt einmalig.

Bund-Länder-Pakt für schnelleres Planen und Bauen
Um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, haben Bund und Länder bereits am 6. November 2023 einen Pakt geschlossen. Dieser beinhaltet mehrere Maßnahmen:

  1. Verzicht auf Bebauungsplan: Unter Zustimmung der Kommune kann vorübergehend auf einen Bebauungsplan verzichtet werden.
  2. Genehmigungsfiktion: Bis 2026 wird eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten für Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau eingeführt. Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.
  3. Genehmigungsfreie Aufstockung: Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken werden unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei gestellt.
  4. KfZ-Stellplatzpflicht entfällt: Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen werden vereinheitlicht und angepasst, um die Schaffung neuen Wohnraums nicht durch fehlende Parkplätze zu behindern.
  5. Einführung eines Gebäudetyps E: Der Bund nimmt zivilrechtliche Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick und erarbeitet Leitlinien und Prozessempfehlungen.
  6. Serielles und modulares Bauen: Typengenehmigungen für serielle, modulare und systemische Bauprojekte erhalten bundesweit Gültigkeit.

Bildquelle: leszekglasner/AdobeStock

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