Die Reform der Grundsteuer nimmt immer konkretere Formen an. Aktuelle Gerichtsentscheidungen in Hamburg und Baden-Württemberg bestätigen die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Ländermodelle. Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen abschließend geklärt sind.

Hamburger Wohnlagenmodell erhält grünes Licht

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 13. November 2024 das Hamburger Grundsteuergesetz für verfassungsgemäß erklärt. Das Hamburger Modell setzt auf einen vereinfachten Ansatz, das sogenannte Wohnlagenmodell. Die ersten Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide werden planmäßig zum Ende des ersten Quartals 2025 versandt, mit der ersten Fälligkeit Ende April 2025.

Baden-Württembergs Bodenwertmodell ebenfalls bestätigt

Auch das baden-württembergische Modell hat eine wichtige juristische Hürde genommen. Das dortige Finanzgericht hat das modifizierte Bodenwertmodell im Juni 2024 für verfassungskonform erklärt. Dieses Modell berechnet die Grundsteuer ausschließlich auf Basis der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts.

Bayerns geht einen eigenen Weg

Die Berechnung in Bayern basiert auf Äquivalenzbeträgen bzw. Grundsteuerwerten, die sich im Wesentlichen an der Fläche und nicht am Wert des Grundstücks orientieren. Die Finanzämter ermitteln diese neuen Bemessungsgrundlagen, während die endgültige Höhe der Steuer wie bisher von den Hebesätzen der Städte und Gemeinden abhängt.

Was bedeutet das für Unternehmer und Vermieter?

Die Bestätigung der Ländermodelle gibt wichtige Planungssicherheit für das kommende Jahr. Dennoch ist zu beachten: In beiden Fällen wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Eine endgültige Entscheidung steht also noch aus.

Ausblick

Die bundesweite Reform der Grundsteuer, die ab Januar 2025 in Kraft tritt, bedeutet eine grundlegende Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken. Während die Ländermodelle inzwischen erste rechtliche Bestätigung erfahren haben, bestehen gegen das Bundesmodell, das in elf Bundesländern zur Anwendung kommt, weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken.

Für Unternehmer und Vermieter empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, wir werden Sie weiter informieren.

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