Die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb, Booking oder TripAdvisor boomt seit Jahren. Doch mit dem Wachstum steigt auch der Regulierungsbedarf. Um Städte und Gemeinden künftig besser bei der Kontrolle zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Die neuen Vorgaben gelten für alle Vermieter – privat und gewerblich.

EU-Verordnung wird nationales Recht

Bereits im Mai 2024 ist eine EU-Verordnung zur Datenübermittlung bei Kurzzeitvermietungen in Kraft getreten. Sie verpflichtet Online-Plattformen, relevante Buchungsdaten an nationale Behörden weiterzugeben. Ziel ist mehr Transparenz auf einem Markt, der bislang nur schwer zu überblicken war.

Deutschland setzt diese Vorgaben nun mit einem eigenen Gesetz um. Der Entwurf wurde Anfang November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und soll ab Mai 2026 vollständig greifen. Kernstück ist die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur, über die Vermietungsdaten künftig gebündelt abgerufen werden können.

Zentrale Datenstelle für mehr Kontrolle

Die neue Plattform soll es den Behörden erleichtern, zu prüfen, ob Vermieter ihrer Meldepflicht nachkommen und wie viele Objekte tatsächlich kurzfristig vermietet werden. Anbieter wie Airbnb oder Booking.com müssen ihre Buchungsdaten automatisiert an die Zugangsstelle übermitteln. Berechtigte Behörden können diese Informationen dann digital einsehen.

Damit sollen Städte und Gemeinden besser gegen illegale Zweckentfremdung von Wohnraum oder nicht genehmigte Vermietungen vorgehen können. Auch steuerliche Kontrollen werden dadurch vereinfacht.

Relevanz für private und gewerbliche Vermieter

Die neuen Regelungen betreffen alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen – also sowohl private Gastgeber, die nur gelegentlich vermieten, als auch gewerbliche Anbieter, die mehrere Wohnungen oder ganze Häuser über Plattformen anbieten.

Die Plattformen sind verpflichtet, sämtliche Buchungsdaten automatisiert zu übermitteln. Damit werden auch Privatvermietungen künftig nachvollziehbar.

Wer beispielsweise regelmäßig Gäste über Airbnb aufnimmt, muss künftig damit rechnen, dass die Behörden die gemeldeten Daten mit lokalen Zweckentfremdungsregistern oder Steuerdaten abgleichen. Für seriöse Vermieter kann das mehr Rechtssicherheit bedeuten – wer dagegen ohne Genehmigung vermietet, riskiert Bußgelder.

Rechtlicher Rahmen: Was bereits gilt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon 2020 entschieden, dass Städte wie Paris oder Berlin Kurzzeitvermietungen einschränken oder genehmigungspflichtig machen dürfen, wenn Wohnraum knapp ist. Das gilt als rechtmäßig und verhältnismäßig, um den Schutz von Mietwohnungen sicherzustellen.

In Deutschland regeln viele Bundesländer dies über eigene Zweckentfremdungsverbotsgesetze. Sie legen fest, wann und unter welchen Bedingungen Wohnraum kurzfristig vermietet werden darf. In Großstädten wie Berlin oder München ist meist eine Registrierungsnummer erforderlich, die künftig auch über die neue Datenstelle kontrolliert werden kann.

Ausblick

Ab Mai 2026 soll die zentrale Datenstelle der Bundesnetzagentur ihre Arbeit aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt sind Online-Plattformen dazu verpflichtet, ihre Vermietungsdaten regelmäßig zu übermitteln. Für Kommunen entsteht dadurch mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten, während Vermieter künftig stärker gefordert sind, alle Angaben vollständig und korrekt zu melden.

 

© CandyRetriever — stock.adobe.com

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