In Bayern wird derzeit verstärkt auf Demonstrationsflächen die Agri-Photovoltaik erprobt, die landwirtschaftliche Produktion und Solarstromerzeugung effizient miteinander verbindet. Landwirte erzielen so neben den Ernteerlösen zusätzliche Einnahmen durch die Einspeisevergütung, ohne die Flächennutzung stark einzuschränken. Was genau verbirgt sich hinter diesem Konzept? Wir informieren.
Was ist Agri-Photovoltaik?
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche. Dabei werden Photovoltaikmodule aufgeständert oder in größeren Reihenabständen installiert, so dass unter und zwischen den Reihen weiterhin gepflügt, gesät und geerntet werden kann. Diese Doppelnutzung erhöht die Flächeneffizienz, reduziert die Bodenverdunstung und eröffnet den Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle.
Pilotprojekt in Poing Grub
In Bayern wird Agri Photovoltaik derzeit auf einer rund sieben Hektar großen Demonstrationsfläche in Poing Grub getestet. Die Anlage wurde im Juni 2024 in Betrieb genommen und erprobt verschiedene Modulanordnungen (vertikal, nachgeführt, aufgeständert). Landwirte und Forschungseinrichtungen untersuchen hier technische, agronomische und wirtschaftliche Aspekte – von den Ertragseffekten auf die Kulturpflanzen bis hin zur Witterungsbeständigkeit der Systeme.
Unterstützung und Ausbauziel
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Agri PV Ansätze im Rahmen seiner Strategie für Erneuerbare Energien. Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 eine installierte Photovoltaikleistung von 80 bis 100 Gigawatt zu erreichen. Agri PV soll dazu beitragen, Flächenkonflikte zwischen Energieerzeugung und Landwirtschaft zu entschärfen.
Förderungen für Agri-Photovoltaik
Die Förderung der Agri-PV in Bayern basiert zum einen auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum anderen auf verschiedenen Finanzierungsprogrammen und Steuererleichterungen. Nach dem EEG erhalten Betreiber von Agri-PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 1 MWp derzeit eine Grundvergütung von 7,00 Cent pro Kilowattstunde.
Hinzu kommt ein Technologiebonus von 2,5 Cent pro Kilowattstunde, so dass sich im ersten Jahr der Inbetriebnahme eine Gesamtvergütung von 9,5 Cent pro Kilowattstunde ergibt. Die Vergütung wird halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 1 Prozent gesenkt, so dass sie ab dem 1. August 2025 bei 9,43 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Parallel dazu steht das KfW-Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” zur Verfügung. Dieses ermöglicht eine 100-prozentige Finanzierung von Investitionen in Photovoltaikanlagen inklusive Planung, Installation und optionalem Batteriespeicher und kann mit einem Darlehensvolumen von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben ausgeschöpft werden. Die effektiven Jahreszinsen liegen derzeit je nach Bonität und Laufzeit zwischen 3,76 und 11,23 Prozent.
Darüber hinaus profitieren Betreiber von Agri-PV-Anlagen von steuerlichen Vergünstigungen: Ab dem 1. Januar 2023 gilt für alle privaten Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Null-Steuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, während Einkünfte aus der Stromerzeugung nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei bleiben. Kommunale Solarförderprogramme in zahlreichen bayerischen Städten unterstützen vor allem Dach- und Fassadenanlagen, schließen jedoch Freiflächenanlagen aus.
Für alle Förder- und Finanzierungsangebote gilt: Die entsprechenden Anträge müssen vor dem offiziellen Baubeginn gestellt werden, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist.
Ausblick
Langfristig ist mit einer steigenden Nachfrage nach nachhaltiger Landnutzung zu rechnen, da Energieunternehmen und Investoren verstärkt auf klimafreundliche Projekte setzen. Für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen empfiehlt es sich, die Entwicklung der Förderlandschaft und die Ergebnisse des Modellvorhabens im Auge zu behalten, um Verkaufs- und Verpachtungschancen optimal zu nutzen.
Ansprechpartner
Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
Newsletter
Zum monatlichen Newsletter anmelden.