KfW fördert Wohnungsgenossenschaften

Seit dem 04. Oktober können Anträge für den neuen Förderkredit „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134) gestellt werden. Das KfW-Programm unterstützt durch vergünstigte Darlehen bis zur Höhe von 100 000 Euro Privatpersonen dabei, Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum zu erwerben.

Damit können Darlehen mit einem Zinssatz ab 1,05 Prozent Jahreszins (bei fünf Jahren Laufzeit) in Anspruch genommen werden, bei längeren Laufzeiten gilt ein höherer Zins. Zudem übernimmt das Förderprogramm 15 Prozent des Kreditbetrags durch einen Tilgungszuschuss. Geld erhält nur, wer bei einer Genossenschaft einsteigt, um in einer Wohnung in Deutschland selbst zu wohnen.

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Quelle: KfW   |   Bildquelle: unsplash.com

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