Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den „Bau-Turbo” beschlossen. Das Versprechen ist ehrgeizig: Statt durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit sollen künftig nur noch zwei Monate für die Genehmigung von Wohnbauprojekten nötig sein. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2030 befristet.
Aus fünf Jahren werden zwei Monate
Der Kern der Reform ist Paragraf 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) – der sogenannte „Bau-Turbo”. Er ermöglicht es Gemeinden, bis zum 31. Dezember 2030 befristet von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, ohne dass die langwierige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Stattdessen genügt eine zweimonatige Prüfung durch die Gemeinde, sofern diese zustimmt. Die Regelung ist für Neubau, Umbau, Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden anwendbar.
Zusätzlich wird Paragraf 31 Abs. 3 des Baugesetzbuchs angepasst. Künftig ist das Bauen über die Plangrenzen hinaus auch bei vorhandenen Bebauungsplänen möglich. Dadurch ergeben sich ideale Voraussetzungen für Aufstockungen bestehender Gewerbeimmobilien, Erweiterungen von Betriebsstätten und Nachverdichtungen in Gewerbegebieten. Parallel dazu schafft die Anpassung von Paragraf 34 Abs. 3b neue Möglichkeiten im unbeplanten Innenbereich. Dort wird die Neuerrichtung von Gebäuden auch dann möglich, wenn sie sich nicht in den gewohnten Bebauungszusammenhang einfügen.
Lärmschutz wird unternehmerfreundlicher
Besonders interessant für Unternehmer ist die Flexibilisierung beim Lärmschutz. Bisher machten restriktive Immissionsrichtwerte Projekte in der Nähe von Gewerbebetrieben durch den hohen Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Künftig können Gemeinden von diesen Lärmgrenzwerten abweichen und so innovative Schallschutzlösungen ermöglichen, die eine bessere Mischnutzung von Gewerbe und anderen Nutzungen erlauben. In der Praxis bedeutet das: Ihr Produktionsbetrieb kann einfacher um Büroflächen oder Wohnraum für Mitarbeitende erweitert werden.
Gleichzeitig wird der Außenbereich für neue Projekte geöffnet. In vielen Regionen wird Bauland knapp. Der Bau-Turbo schafft hier neue Möglichkeiten, allerdings nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen und unter strenger Beachtung von Umweltschutz und Flächensparsamkeit.
Mieter werden geschützt
Parallel zum Bau-Turbo wird der Umwandlungsschutz um fünf Jahre verlängert. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Mietwohnungen weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Ausblick
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag soll bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Da es nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist, könnte es schnell in Kraft treten. Wer schnell und strategisch klug handelt, sichert sich die besten Chancen. Wichtig: Der „Bau-Turbo” ist kein Zwang von oben. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob und wie sie das neue Instrument einsetzen möchten. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo
Ansprechpartner
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