Steuer – aber geschickt: Steuerliche Bewertung von Immobilien.

Ob es sich um

  • Die Übertragung von Grundbesitz im Rahmen der Erbschaft oder Schenkung
  • Die Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilie in den Grundstücksanteil und dem Gebäudewertanteil, als Basis der Abschreibungsgrundlage
  • Die Auseinandersetzung von Gesellschaftsvermögen

handelt. Hier sind zahlreiche Sondervorschriften zu beachten. Meist erfolgt in diesen Fällen eine standardisierte Bewertung durch den Steuerberater oder das Finanzamt. Objektspezifische Besonderheiten, wie beispielsweise ein reduzierter Bodenwert, Schäden, Instandhaltungsrückstau, abweichende Nutzungsdauern können dabei nicht berücksichtigt werden.

Dies kann zu einer Schlechterstellung der Steuerpflichtigen führen.
Steuerschuldner können einen etwaigen niedrigeren, sogenannten „gemeinen Wert“ durch das Gutachten eines Sachverständigen nachweisen und dadurch die Steuerlast reduzieren.