Ab 2023 sollen Mieter und Vermieter Kosten für CO2-Preis teilen
Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und umso höher fallen auch die CO2-Kosten aus. Einfluss auf diese Rahmenbedingungen haben in der Regel die Vermieter. Aus diesem Grund soll die CO2-Steuer künftig nicht mehr vom Mieter alleine getragen werden, sondern auf Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die neue Regelung soll bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlenstoffdioxid erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, welches bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdöl oder Gas entsteht. Bis 2025 wird der CO2-Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne ansteigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Für Wohngebäude soll bei der Verteilung der CO2-Steuer zwischen Vermieter und Mieter ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter. Wird in eine klimaschonende Heizung investiert bzw. energetisch saniert, dann sinkt der Anteil an den CO2-Kosten für die Vermieter.
So übernehmen bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) die Vermieter 90 Prozent und die Mieter nur zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Die genaue Aufteilung erfolgt jeweils in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Als Berechnungsgrundlage für die Steueranteile dient die jährliche Heizkostenabrechnung.
In Mietparteien sollen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung untereinander aufgeteilt werden. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten damit verteilen könnten.
In bestimmten Fällen hindern Vorgaben wie zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder des Milieuschutzes Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. In diesen Fällen entfällt der Kostenanteil ganz oder wird halbiert.
Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine 50/50 Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich hier laut Regierung aktuell noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind.
Ziel der neuen Regelung sei es, Vermieter zu motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu zu motivieren, sparsam mit Energie umzugehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesbauministeriums. Bis Jahresende können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis noch vollständig an ihre Mieter weitergeben.
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