Künftig sollen Kaufverträge für Grundstücke und Wohnungen vollständig digital abgeschlossen werden können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die Grundlage für die digitale Beurkundung und den elektronischen Vollzug von Immobilienverträgen. Die Einführung ist schrittweise geplant: Ab 2026 starten Pilotverfahren, bis spätestens 1. Januar 2027 soll das digitale Verfahren bundesweit verfügbar sein.
Weniger Papier, mehr Effizienz
Bislang werden Immobiliengeschäfte in Deutschland noch weitgehend analog abgewickelt. Nach der notariellen Beurkundung folgt häufig ein aufwendiger Papierprozess zwischen Notariaten, Behörden, Gerichten und Finanzämtern. Dieser soll nun durch ein einheitliches digitales Verfahren ersetzt werden.
Das Bundeskabinett hat dazu am 6. November 2025 den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen. Vorgesehen ist ein digitaler Informationsaustausch zwischen Notaren, Grundbuchämtern, Gerichten und Finanzbehörden.
Elektronische Beurkundung kommt
Bereits im Juli 2025 hatte das Kabinett den Entwurf für die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Damit können Notare künftig digitale Urkunden direkt im Beurkundungstermin erstellen, signieren und verwahren – ohne Papier.
Bisher war die digitale Beurkundung nur bei Online-Beurkundungen (§ 16b BeurkG) möglich. Nun soll sie auch im klassischen Präsenztermin zugelassen werden. Damit wird der gesamte Ablauf – von der Erstellung der Urkunde über die Signatur bis hin zur Weiterleitung an Behörden – digitalisiert.
Zeitplan und Umsetzung
Die Länder sollen selbst festlegen können, wann der digitale Vollzug verbindlich eingeführt wird. Spätestens zum 1. Januar 2027 muss das elektronische Verfahren bundesweit nutzbar sein. Viele Notariate und Grundbuchämter bereiten sich bereits jetzt auf die technische Umstellung vor.
Käufer und Verkäufer dürfen sich freuen: Prozesse, die heute noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, könnten künftig innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein.
Ausblick
Mit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung und dem digitalen Vollzug von Immobilienverträgen wird Deutschland ein Stück digitaler. Für Käufer und Verkäufer bedeutet das: aufwendige Prozesse werden einfacher, schneller und transparenter. Bis spätestens Anfang 2027 sollen Grundstücksgeschäfte bundesweit vollständig papierlos abgewickelt werden können.
© Who is Danny — stock.adobe.com
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