Die Pläne zur Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA) für den Wohnungsneubau in Deutschland liegen vorerst auf Eis. Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Beratungen über das milliardenschwere Gesetzespaket, zu dem auch die degressive AfA gehört, gestalten sich schwierig.

Verhandlungsstillstand im Vermittlungsausschuss
Angesichts der Haushaltskrise ist derzeit ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag zu befürchten, wodurch auch die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau vorerst blockiert bleibt. Die Beratungen über das Wachstumschancengesetz, das neben steuerlichen Entlastungen auch Maßnahmen für den Wohnungsbau enthält, gestalten sich komplex und langwierig.

Auswirkungen auf die geplante degressive AfA
Die degressive AfA sollte für Baumaßnahmen gelten, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen werden. Diese steuerliche Erleichterung hätte dazu beigetragen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern. Durch die Vertagung der Verhandlungen kann die Steuererleichterung voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden.

Bildquelle: Pablo Heimplatz/Unsplash

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