Die Bundesregierung stärkt den klimafreundlichen Wohnungsbau mit verbesserten Zinskonditionen. Für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)” gelten seit dem 23. September 2025 neue, attraktivere Bedingungen.
Günstigere Kredite für Bauherren und Investoren
Sowohl beim KFN als auch beim KNN werden künftig zinsverbilligte KfW-Kredite angeboten, die deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen liegen. Davon profitieren Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften und Kommunen gleichermaßen.
Die Bundesregierung will damit die Baukostenbelastung senken und gleichzeitig den Bau klimafreundlicher Gebäude fördern.
KFN: Förderung für energieeffiziente Neubauten
Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für energieeffiziente Neubauten. Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude, die bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.
Fördervoraussetzungen (Wohngebäude):
- Verzicht auf fossile Energieträger für Heizung und Warmwasser
- Primärenergiebedarf mindestens 55 Prozent unter dem GEG-Referenzwert
- Begrenzung der CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus
Konditionen (Stand September 2025):
- Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
- Kreditvolumen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- Laufzeiten bis zu 35 Jahren und bis zu 10 Jahren Zinsbindung
- Höhere Kreditbeträge bei Gebäuden mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
KNN: Klimafreundlich bauen im Niedrigpreissegment
Das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ergänzt das KFN und richtet sich an Projekte mit kompakten, flächeneffizienten Grundrissen. Insbesondere im unteren Preissegment.
Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurden 2025 gleich mehrere Verbesserungen umgesetzt:
- Anhebung des Baukostenvergleichswerts um 18 Prozent: Dadurch werden mehr Projekte förderfähig und Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren geschaffen.
- Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume anerkannt (seit 1. September 2025): Die Förderung wird so stärker an die Baupraxis angepasst, insbesondere für kompakte und offene Wohnkonzepte.
- Rückwirkende Geltung: Die neuen Regelungen gelten auch für bereits erteilte Förderzusagen.
Weitere Voraussetzungen:
- Einhaltung des Effizienzhausstandards 55
- Ausschluss fossiler Brennstoffe
- Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen
Konditionen:
- Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
- Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
- Laufzeiten bis 35 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Zur Ermittlung der förderfähigen Baukosten stellt das BMWSB ein Berechnungstool bereit: KNN-Berechnungstool.
Ausblick
Mit den verbesserten Konditionen der Programme KFN und KNN eröffnen sich attraktive Fördermöglichkeiten für den klimafreundlichen Neubau. Ein Vergleich der verfügbaren Fördermittel kann sich lohnen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Website der KfW: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN).
Neben KFN und KNN hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten weitere Förderprogramme auf den Weg gebracht. Lesen Sie dazu auch unsere Artikel zu „Jung kauft Alt“ und zur EH55-Förderung.
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