Kommt jetzt die Renaissance der Bausparverträge?

Die letzten Jahre kamen Sie mehr und mehr in Vergessenheit: Einige Marktteilnehmer nannten Sie bereits „überflüssig“. Die Vertragsabschlüsse waren stark rückläufig. Gemeint ist der gute alte Bausparvertrag. Durch die günstigen Zinskonditionen im Darlehensbereich brachte ein Bausparvertrag keinen spürbaren Vorteil mehr mit sich. Auch die früheren Guthabenzinsen sanken beträchtlich, damit war der Bausparvertrag auch als Kapitalanlage uninteressant.

Nachdem die langfristigen Finanzierungskonditionen im Wohnbaubereich nun auf um die 3 Prozent gestiegen sind, könnten Bausparverträge wieder als Finanzierungsbaustein interessant werden.

Viele Bausparkassen haben bislang Ihre Tarife noch nicht an die gestiegenen Konditionen angepasst. So können mit einem Bauspardarlehen je nach Tarifart bspw. bei der Schwäbisch-Hall Konditionen zwischen 0,95 Prozent (Tilgungsdauer 6 Jahre) und 1,55 Prozent (Tilgungsdauer von etwa 13 Jahren) gesichert werden. Für Neufinanzierungen bspw. im Jahr 2022 oder 2023 bringt das auf den ersten Blick wenig. Typisch für den Bausparvertrag ist eine Mindestansparung von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Dies erfolgt in der Regel über gleichmäßige monatliche Raten. Die Ansparzeit beträgt im Regelfall etwa 10 Jahre, im Anschluss kann das Darlehen in Anspruch genommen werden.

Interessant wird es aber zur Absicherung bestehender Finanzierungen: Ist bereits eine Finanzierung vorhanden und endet die Zinsbindung bspw. in 8 bis 10 Jahren, könnte mit dem Bausparvertrag eine günstige Zinskondition im Anschluss gesichert werden.

zum Vermögensaufbau: Ist mittelfristig die Anschaffung der eigenen Immobilie vorgesehen, kann mit dem Bausparvertrag hier bereits ein Vermögensaufbau erfolgen. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, in welche Richtung sich die Finanzierungskonditionen ggf. weiter entwickeln. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags kann auch hier bereits die Finanzierungskondition für die Zukunft gesichert werden.

Damit stellt sich die Frage, warum nicht gleich einen Bausparvertrag abschließen? Etwas „störend“ wirkt die damit fällige „Abschlussgebühr“. Diese betragen zurzeit zwischen 1,00 bis 1,60 Prozent der Bausparsumme. Dieser Betrag wird mit Abschluss des Vertrages fällig gestellt und ist als Einmalzahlung oder im Rahmen der Bausparansparung zu bezahlen. Die Gebühr beinhaltet einerseits die Bearbeitungsgebühr der Bausparkassen / des Vermittlers, andererseits aber auch teilweise die Refinanzierungskosten der Zinsabsicherung.

Damit verbleibt Ihnen die Aufgabe, Vor- und Nachteile vor einem Abschluss mit Ihrem Bankberater abzuwägen. Eine interessante und prüfenswerte Alternative bietet es aus unserer Sicht derzeit aber in jedem Fall.

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
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