Grundsteuergesetz: Bodenrichtwerte in Bayern per 01.01.2022

Gerade werden in Bayern die neuen Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern veröffentlicht.  Vor dem Hintergrund der Novellierung des Grundsteuergesetzes ist die Erhebung der Richtwerte per 01.01.2022 notwendig. Im Anschluss sollen dann die Bodenrichtwerte wieder alle zwei Jahre ermittelt und veröffentlicht werden, also jeweils zum ersten eines geraden Jahres, Nächstmals per 01.01.2024.

Wichtig: Die Bodenrichtwerte stellen Vergangenheitswerte – in der Regel aus Auswertungen erfolgter Grundstücksverkäufe der letzten zwei Jahre – dar. Sie sind damit überwiegend nicht für die unangepasste Ableitung des aktuellen Verkehrswerts des jeweiligen Grundstückes geeignet.

In der nachfolgenden Bayern-Karte ist ersichtlich, welche Richtwertauskünfte bereits über elektronische Portale (Beispiel: www.boris-bayern.de)  direkt und überwiegend kostenpflichtig angefordert werden können. Bei allen nicht markierten Gebieten ist die Anforderung über die jeweiligen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landratsämter notwendig.

Bodenrichtwerte in Bayern

Ihr Ansprechpartner

Rainer Priglmeier
Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Kontakt aufnehmen