Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April 2024 in Kraft trat, wirft für Mieter und Vermieter zahlreiche Fragen auf. Welche Rechte haben Mieter beim Konsum und Anbau von Cannabis in ihren Mietwohnungen? Wie können Vermieter auf den Cannabiskonsum ihrer Mieter reagieren? Was Mieter und Vermieter jetzt wissen sollten.

Cannabis-Legalisierung: Was dürfen Mieter?
Mit der Legalisierung von Cannabis entfallen in den eigenen vier Wänden viele Einschränkungen, die zuvor sogar zu fristlosen Kündigungen führen konnten. Seit dem 1. April 2024 ist weder der Besitz, Konsum noch Anbau von Cannabis in Mietwohnungen verboten. Doch auch unter den neuen Regelungen müssen bestimmte Grenzen beachtet werden.

Dürfen Mieter Cannabis in ihrer Mietwohnung rauchen?
Ja, der Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung ist nach der Legalisierung ähnlich wie das Rauchen von Zigaretten zu behandeln. Das Rauchen in der Wohnung zählt meistens zum vertragsgemäßen Gebrauch. Auch das Rauchen auf dem Balkon, am offenen Fenster oder auf der Terrasse ist erlaubt. Alleerdings gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn der Nachbar durch den Cannabisrauch stark beeinträchtigt wird, muss der Mieter seinen Konsum einschränken.

Gilt in Mietwohnungen ein Rauchverbot?
Nein, in der Wohnung gilt per se kein Rauchverbot. Der Vermieter kann das Rauchen grundsätzlich nicht verbieten.

Darf Cannabis im Freien konsumiert werden?
Ja, solange Nachbarn und vor allem Kinder nicht durch den Rauch belästigt werden, ist das Rauchen auf Balkon und Terrasse erlaubt. Doch vor allem in Anwesenheit von Kindern sollte Vorsicht walten, da der Jugendschutz oberste Priorität hat.

Cannabis-Legalisierung: Welche Rechte haben Mieter beim Anbau?
Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau von Cannabis-Pflanzen in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt. Es gibt jedoch einige Bedingungen und Einschränkungen, die Mieter beachten müssen.

Wie viele Pflanzen sind erlaubt?
Pro Person sind maximal drei weibliche Cannabis-Pflanzen erlaubt. Paare oder Wohngemeinschaften können demnach mehr als drei Pflanzen in einer Wohnung haben. Jede Person darf zudem 50 Gramm Marihuana zu Hause aufbewahren und maximal 25 Gramm außerhalb der Wohnung mit sich führen.

Gibt es eine Altersgrenze für den Anbau?
Ja, Kinder unter 18 Jahren dürfen weder Cannabis besitzen noch anbauen. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt von 10 % aus Anbauvereinigungen beziehen und sind auf 30 Gramm pro Monat beschränkt.

Cannabis-Legalisierung: Welche Rechte haben Vermieter?
Auch wenn Vermieter mit dem Cannabis-Konsum ihrer Mieter nicht einverstanden sind, haben sie in den meisten Fällen nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten.

Darf der Vermieter sich gegen den Konsum und Anbau von Cannabis wehren?
Nein, der Vermieter kann den Konsum und Anbau von Cannabis grundsätzlich nicht verbieten. Die Legalisierung von Cannabis gilt auch in vermieteten Wohnungen. Lediglich Einschränkungen im gesetzlich zulässigen Rahmen sind möglich.

Kann der Vermieter im Mietvertrag Cannabis-Konsum beschränken?
Ja, der Vermieter kann entsprechende Klauseln im Mietvertrag aufnehmen. Diese müssen jedoch den gesetzlich zulässigen Gebrauch respektieren und dürfen keine unzumutbaren Belästigungen anderer Mieter verursachen.

Kann der Vermieter dem Mieter kündigen?
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall eine Kündigung erwägen. Alleerdings muss er die Kündigungsgründe vor Gericht beweisen, was in der Praxis oft schwierig ist.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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