Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Digitalisierung der Energiewende beschlossen, um den Rollout intelligenter Stromzähler (Smart Meter) voranzutreiben. Das Kabinett beschloss am 11.1.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) mit einem Fahrplan und neuen Vorgaben für Smart Meter und deren Einsatz. Im nächsten Schritt muss sich der Bundestag damit befassen.

Ab 2032 gilt für alle Stromkunden die Pflicht für einen intelligenten Zähler

Das Gesetz sieht vor, dass die jährlichen Kosten für die Verbraucher nach oben hin begrenzt werden: Mit dem neuen Gesetz wird die Gebühr auf 20 Euro begrenzt. Die Kosten werden über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden.

Der Smart-Meter-Rollout war in der Vergangenheit immer wieder ins Stocken geraten. Mit einer Allegemeinverfügung des BSI hatte der Smart-Meter-Rollout am 7. Februar 2020 offiziell begonnen, bis das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster die Einbaupflicht im März 2021 stoppte. Das Gericht entschied, dass die Markterklärung „voraussichtlich rechtswidrig“ sei. Nachdem das BSI die umstrittene Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen und eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG zur Sicherstellung des Rollouts erlassen hatte, konnte der Smart-Meter-Rollout fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsanforderungen an Smart Meter sind extrem hoch und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme in den Markt gebracht haben müssen, die vom BSI zertifiziert sind.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, intelligente Stromzähler bis 2032 zur Pflicht zu machen und damit den Smart Meter Rollout vollständig umzusetzen. Durch die Einführung von Smart Metern sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz über ihren Stromverbrauch erhalten und die Energiewende digital unterstützt werden. Zudem ermöglicht die Einführung von Smart Metern eine bessere Steuerung und Optimierung des Stromnetzes.

Der gesetzliche Rollout-Fahrplan im Überblick:

  1. Ab sofort möglich: Agiler Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW). bis 31.12.2024
  2. Sofort zulässig, verpflichtend ab 2025: Möglicher Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang: 1.12.2025: 20 Prozent / 31.12.2028: 50 Prozent / 31.12.2030: 95 Prozent
  3. Ab 2025 zulässig, verpflichtend ab 2028: Rollout bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW: 31.12.2028: 20 Prozent / 31.12.2030: 50 Prozent / 31.12.2032: 95 Prozent

Vermieter und Unternehmen müssen nachrüsten

Von Hauseigentümern und Unternehmen wird erwartet, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens Smart Meter in ihren Gebäuden installieren und diese an das Stromnetz anschließen. Dies bedeutet, dass Eigentümer und Unternehmen die Kosten für die Smart Meter und die damit verbundenen Arbeiten tragen und die technischen Anforderungen für die Installation und Wartung der Smart Meter erfüllen müssen. Es gibt jedoch auch Vorteile, wie z.B. die Möglichkeit, den Energieverbrauch des Gebäudes besser zu überwachen und zu optimieren.

Quelle: haufe.de – Bildquelle: Angelov/AdobeStock

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