Die Bundesregierung hat im September zwei wichtige Schritte angekündigt: Zum einen setzt sie den geplanten Standard EH 40 vorerst aus. Diese Entscheidung wurde im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, auf der die Regierung ihre Pläne zur Ankurbelung des Neubausektors erläuterte. Zweitens soll die Bautätigkeit durch die Reduzierung von Klimaschutzauflagen und die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zur Erleichterung des Wohnungsneubaus gefördert werden.

Reduzierung der Klimaschutzanforderungen
Die Bundesregierung reagiert auf die Herausforderungen, mit denen die Bauwirtschaft derzeit konfrontiert ist: hohe Zinsen und steigende Inflation. In der Folge brechen Aufträge weg und viele Familien sehen sich mit der Unsicherheit konfrontiert, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Angesichts des knappen und teuren Wohnraums stellt die Regierung die Frage nach bezahlbarem Wohnraum in den Mittelpunkt. Im kommenden Jahr wird eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit eingeführt, die mit Investitionszuschüssen und Steuervergünstigungen gefördert wird.

Steueranreize für Investitionen
Um die Baukonjunktur gezielt anzukurbeln, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für vorgezogene Investitionen im Gebäudebereich. Darüber hinaus sollen gezielte Sanierungsanreize gesetzt werden, um die Baukonjunktur anzukurbeln und gleichzeitig die Flächen- und Energiekosten im Gebäudebestand zu senken. Dazu gehört die Verbesserung der Förderung der Energieeffizienz und die Ausweitung des Beschleunigungsbonus, um schnelle Investitionen zu belohnen.

Fokus auf nachhaltige Baustoffe
Die Bundesregierung setzt verstärkt auf die Nachhaltigkeit von Baustoffen, um diese möglichst klimafreundlich zu gestalten. Bei der geplanten Novellierung des Vergaberechts 2024 soll darauf geachtet werden, dass Nachhaltigkeitskriterien unbürokratischer und einfacher umgesetzt werden können. Dies soll zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Bausektor führen.

Verschiebung des EH40-Standards
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2024 ist bereits sichergestellt, dass Neubauten ab diesem Zeitpunkt klimafreundlich beheizt werden. Die Bundesregierung sieht daher keine dringende Notwendigkeit, den neuen Standard EH 40 in dieser Legislaturperiode einzuführen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der EU-Gebäuderichtlinie als sinnvoll erachtet. Im Vordergrund stehen nun andere Maßnahmen, um den Bau- und Immobiliensektor nachhaltiger zu gestalten.

Die Bundesregierung plant, diese Maßnahmen zügig umzusetzen, um den Neubau- und Immobiliensektor zu stärken und den Herausforderungen in diesem Bereich zu begegnen.

Bildquelle: DifferR/AdobeStock 

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