Erben wird ab 2023 teurer

Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine erhebliche Verschärfung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Kraft. Die Übertragung einer Immobilie, egal ob per Erbschaft oder Schenkung, wird dadurch zum Jahreswechsel erheblich teurer. Wer den Verdacht hat, dass seine Immobilie zu hoch bewertet wird, sollte einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung beauftragen.

Was ändert sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Konkret handelt es sich um das geplante Jahressteuergesetz 2022, durch welches die Bundesregierung Immobilien künftig näher am tatsächlichen Marktwert bewerten und deutlich stärker besteuern will. Insbesondere Erben von Immobilien in Boom-Regionen werden dadurch deutlich höhere Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Dabei werden nicht die Steuersätze selbst geändert, sondern die Vorschriften, die für die Bewertung von Immobilien und somit für die Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Bisher ergaben sich bei der Berechnung oft Werte, die unter dem aktuellen Verkehrswert lagen. Ab 2023 soll bei der Erbschaftssteuer der reale Verkehrswert berücksichtigt werden, was zu Wertsteigerungen einiger Immobilien von bis zu 30 Prozent führen kann und damit im Umkehrschluss auch die Erbschaftssteuer erhöht.

Das Immobilienportal „immobilienscout24.de“ macht dies an einem Beispiel deutlich:

Was wenn eine Immobilie zu hoch bewertet wird?

Ob und inwieweit Ihre Immobilie von der Wertsteigerung betroffen ist, ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer den Verdacht hat, dass seine Immobilie zu hoch bewertet wird, sollte einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung beauftragen. Möglicherweise kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen gerne.

Hinweis: Das Gesetz befindet sich derzeit in der Beratungs- und Anhörungsphase vor dem Finanzausschuss des Bundestages (Stand: 05.12.22). Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: Immobilienscout24 – Bildquelle: Charlie’s/AdobeStock

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