Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ist einen weiteren Schritt vorangekommen: Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Was bedeutet das konkret für Immobilienbesitzer?

Zielvorgaben zur Energieeffizienz
Die neue EPBD sieht vor, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Durchschnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Für Nichtwohngebäude sind ähnliche Ziele festgelegt, wobei bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude und bis 2033 26 Prozent renoviert werden müssen.

Einigung im EU-Parlament und Ausnahmebestimmungen
Im Dezember 2023 einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission auf die Reform der EPBD. Eine ursprünglich geplante Sanierungspflicht für einzelne Gebäude wurde dabei verworfen.

Ausnahmen sind für kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern oder Ferienhäuser vorgesehen, sofern wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie qualifizierte Arbeitskräfte gegeben sind.

Empfehlungen des EU-Rats und Ausblick
Der EU-Rat schlug für den Gebäudebestand Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor, die auf einem nationalen Pfad basieren. Dieser soll bis 2033 eine Mindesteffizienzklasse “D” erreichen und bis 2040 in einen Netto-Null-Gebäudebestand führen. Eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten würde erst bei Eigentümerwechsel greifen.

EPBD-Reform im Kontext des “Fit for 55”-Pakets und des European Green Deal
Die EPBD-Reform ist Teil des Klimapakets “Fit for 55”, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Das “Fit for 55”-Paket, veröffentlicht von der EU-Kommission am 14. Juli 2021, umfasst zwölf konkrete Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels und ist Teil des European Green Deal.

Ausblick und kommende Schritte
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht noch die Zustimmung des Rates aus. Danach werden die konkreten Formulierungen festgelegt, und die Umsetzungsfrist von grundsätzlich zwei Jahren beginnt zu laufen. Es wird auch der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Förderung von Solaranlagen diskutiert, um die Ziele der EPBD-Reform zu erreichen.

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