Verpflichtung zur Sanierung alter Gebäude

Das Europäische Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz älterer Wohngebäude ausgesprochen. Das hat zur Folge, dass bis zum Jahr 2033 eine Vielzahl von Gebäuden auf den geforderten Stand der Energieeffizienz gebracht werden müssen. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.

Das EU-Parlament hat am 14. März mit deutlicher Mehrheit für strengere Regeln im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Bis 2030 sollen alle Wohngebäude mindestens in die Energieeffizienzklasse “E” eingestuft werden, bis 2033 mindestens in die mittlere Energieeffizienzklasse “D”.

Der Entwurf des Europaparlaments muss noch mit den EU-Mitgliedstaaten diskutiert werden und hat in der Vergangenheit für Kontroversen gesorgt. Kritiker aus Politik und Immobilienwirtschaft befürchten hohe Kosten für die geforderten Sanierungen.

Betroffen sind vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser

Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) seien in Deutschland überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. Rund 40 Prozent der 16 Millionen Eigenheime seien kaum saniert und lägen noch in den Energieeffizienzklassen “G” und “H”. Laut EU-Kommission wären in der EU rund 30 Millionen Gebäudeteile mit Wohnungen betroffen, wenn sie von der Energieeffizienzklasse “G” auf “F” saniert werden müssten.

In Deutschland wird die Energieeffizienzklasse noch auf einer Skala bis “H” angegeben. Das bedeutet, dass mehr als sieben Millionen Eigenheime und rund 7,2 Millionen Wohnungen betroffen sein könnten. Auch aus EU-Töpfen soll Geld fließen, um die Sanierungen zu finanzieren. Die EU-Kommission hat Ende 2021 angekündigt, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie vorgelegt. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte die Kommission in ihrem Paket “Fit for 55” das Ziel ausgegeben, bis 2050 alle Gebäude in der EU klimaneutral zu machen. Teil dieser Vorschläge war auch eine Sanierungspflicht.

Demnach soll bis spätestens 2030 kein Gebäude mehr in die schlechteste Effizienzklasse “G” fallen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bis 2027 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz von Klasse “G” auf mindestens Klasse “F” verbessert werden. Bei Wohngebäuden soll dies bis 2030 geschehen und bis 2033 die Klasse “E” erreicht werden.
Die Reform der EPBD ist Teil des Klimapakets “Fit for 55”, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden sollen.

Ausblick

Trotz der Zustimmung des EU-Parlaments zur Revision der EU-Gebäuderichtlinie sind die Pläne noch nicht in Stein gemeißelt. Bevor die Regelungen verbindlich werden, müssen sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch das Parlament noch einen Kompromiss finden. Nach der Einigung müssen die EU-Länder die Regelungen in innerstaatliches Recht überführen.

Bildquelle: Gina Sander/Adobestock

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