Sparen in der Energiekrise

Im Zuge der aktuellen Energiekrise kommt immer wieder die Frage auf: Dürfen Vermietende ihren Mietern und Mieterinnen die Heizung und das Warmwasser drosseln? Die Antwort darauf lautet: Vermietende dürfen nach aktueller Rechtslage weder einseitig die Raumtemperatur absenken noch das Warmwasser abstellen.

Dürfen Vermietende die Heizung drosseln?

Vermietende dürfen nicht die Heizung drosseln. Während der Heizperiode (Oktober bis Ende April) muss die Heizung so eingestellt sein, dass von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. Zwischen 23 und 6 Uhr muss eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius erreicht werden.

Wird die jeweilige Mindesttemperatur unterschritten, liegt ein Mietmangel vor, welcher unter Umständen eine Mietminderung begründet.

Dürfen Vermietende die Warmwasserversorgung drosseln?

Ebenso darf nicht das Warmwasser gedrosselt werden. Die Warmwasserversorgung muss grundsätzlich das ganze Jahr über 24 Stunden am Tag gewährleistet sein. Wenn Sie trotzdem kalt duschen müssen, können Sie auch hier eine Mietminderung fordern.

Dürfen Vermietende die Miete erhöhen?

Vermietende müssen sich bei einer Mieterhöhung an die geltenden Gesetze und Vorgaben halten, auch in Zeiten von hoher Inflation. Folglich darf eine Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur üblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Kaltmiete darf hierbei innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. In Gebieten mit besonderen Wohnbedarf (angespannter Wohnungsmarkt) nur um 15 Prozent.

Vermietende dürfen ferner die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten (darunter gestiegene Heizkosten) erhöhen. Das geht allerdings nur im Zuge einer Betriebskostenabrechnung. Die Erhöhung muss sich zudem an der Nachforderung für den vergangenen Abrechnungszeitraum orientieren.

Wenn Sie in Ihrem Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale anstelle einer Vorauszahlung vereinbart haben, dann ist die Situation anders. Die Pauschale kann unabhängig von der Abrechnung jederzeit erhöht werden.

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