Die Förderung für den Heizungstausch bleibt auch 2025 bestehen und wurde sogar mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Das Bundesfinanzministerium hat weitere 914 Millionen Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bewilligt. Gleichzeitig steht die Förderkulisse vor grundlegenden Veränderungen durch die neue Bundesregierung.
Zusätzliche Millionen für BEG-Förderung bewilligt
Das Finanzministerium hat am 4. Juni 2025 eine zweite überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 914,453 Millionen Euro für die BEG-Förderung genehmigt. Diese Mittel verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2032 und sollen einen drohenden Förderstopp verhindern.
Die Notwendigkeit für zusätzliche Mittel ergab sich, weil die ursprüngliche Verpflichtungsermächtigung von 2024 in Höhe von 2,4 Milliarden Euro sowie die bereits im April genehmigte überplanmäßige Ermächtigung von 1,2 Milliarden Euro nahezu vollständig ausgeschöpft waren. Ohne diese Aufstockung hätten die Fördermittel bereits Anfang Juni nicht mehr ausgereicht.
Aktuelle Förderbedingungen bleiben bestehen
Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude, die am 1. Januar 2024 zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft trat, läuft weiterhin mit den bekannten Konditionen. Eigentümer von Wohnimmobilien können über das Kundenportal der KfW Anträge für die Heizungsförderung stellen.
Die Grundförderung für den Austausch einer fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Alternative beträgt 30 Prozent der Kosten. Verschiedene Boni können diese Förderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Lesen Sie mehr zur Förderung hier.
Politische Änderungen zeichnen sich ab
Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Heizungsgesetz abschaffen zu wollen. An dessen Stelle soll ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gebäudeenergiegesetz treten. Die Sanierungsförderung und Heizungsförderung sollen jedoch fortgesetzt werden. Wann dies jedoch passiert bleibt weiterhin offen.
Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten
Neben den Investitionskostenzuschüssen bietet die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen an. Neu ist ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für dieselben förderfähigen Kosten dürfen jedoch nur ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
Ausblick
Trotz der angekündigten politischen Änderungen empfehlen Marktbeobachter, geplante Heizungstausch-Projekte zeitnah anzugehen. Die aktuellen Förderbedingungen sind attraktiv und es ist unklar, ob und in welcher Form sich die Förderkulisse unter der neuen Regierung ändern wird. Gerne beraten wir Sie zu aktuellen Fördermitteln.
Ansprechpartner
Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
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