Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Förderbedingungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) angepasst. Seit dem 17. Juli 2025 dürfen die Baukosten für geförderte Projekte 18 % höher liegen als bisher – auch rückwirkend für bereits erteilte Zusagen.

Hintergrund

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN, Kredit Nr. 296) startete am 1. Oktober 2024 mit dem Ziel, bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Es richtet sich an Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Investoren und kommunale Unternehmen, die energieeffiziente und flächensparende Wohngebäude bauen oder erwerben möchten.

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Kredite mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit (ab Q1 2025 bis zu 150.000 Euro für Projekte mit höherem Effizienzstandard EH 40 und QNG-Siegel PREMIUM). Das Programm ist bis 31. Dezember 2025 befristet, mit einem Fördertopf von 350 Millionen Euro für 2024 und 1,65 Milliarden Euro für 2025.

Neue Förderbedingungen

Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der zulässigen Baukosten. Seit dem 17. Juli 2025 gilt ein neuer Kostenzuschlag, der die Baukostenobergrenze anhebt:

  • Alter Kostenzuschlag: 25 % über dem BKI-Baukostenkennwert, was etwa 231 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche entsprach.
  • Neuer Kostenzuschlag: 75 % über dem BKI-Baukostenkennwert, was etwa 693 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche entspricht.

Diese Anpassung bedeutet, dass die Baukosten nun 18 % höher ausfallen dürfen, was die Umsetzung von Projekten erleichtert, da die gestiegenen Material- und Arbeitskosten besser abgebildet werden können. Die Regelung gilt rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen.

Technische Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Projekte folgende Kriterien erfüllen:

  • Effizienzhausstandard 55: Das Gebäude muss einen hohen energetischen Standard erreichen.
  • Ausschluss fossiler Brennstoffe: Keine Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse.
  • Lebenszyklusanalyse (LCA): Einhaltung der Treibhausgasemissionen gemäß dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS).
  • Wohnflächenoptimierung: Eine Mindestanzahl an Räumen pro Wohnfläche (z. B. mindestens 2 Zimmer für bis zu 55 m², außer bei rollstuhlgerechten Einheiten).
  • Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten: Eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) sind erforderlich.

Ausblick

Durch die angepassten Förderbedingungen können nun mehr Bauprojekte von der KfW-Förderung profitieren. Bauherrinnen und Bauherren sollten jedoch weiterhin verschiedene Förderprogramme sorgfältig vergleichen, da auch Kombinationen mit Landes- oder kommunalen Förderungen möglich sind. Fachleute helfen dabei, das optimale Förderkonzept zu finden. Wir informieren Sie weiterhin regelmäßig über relevante Änderungen und neue Fördermöglichkeiten.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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