Angesichts der anhaltenden Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt haben sich Bund und Länder am 6. November 2023 auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau und beim Ausbau von Dachgeschossen verständigt. Ziel der Maßnahmen ist es, den Wohnungsbau in Deutschland effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Die wichtigsten Punkte des Pakts sind nachfolgend zusammengefasst.

Vereinheitlichung von Bauordnungen
Um den Wohnungsbau zu fördern, planen Bund und Länder die Vereinheitlichung von Bauordnungen. Dies bedeutet, dass, wenn ein Gebäude in einem Bundesland genehmigt wurde, für ähnliche Gebäude in anderen Bundesländern weniger umfangreiche Verfahren gelten sollen. Zudem wird unter bestimmten Bedingungen der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen ohne Genehmigung ermöglicht. Auch die Anforderungen an Stellplätze bei Um- und Ausbauten werden erleichtert.

Bau ohne Bebauungsplan
Eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, die noch 2023 vorgelegt werden soll (§ 246 e BauGB), ermöglicht es Kommunen, auf einen Bebauungsplan zu verzichten, sofern die Kommune damit einverstanden ist.

Genehmigungsfiktion
Bis 2026 werden die Länder eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten für Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau einführen. Wenn die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist nicht über den Antrag entscheidet, gilt die beantragte Genehmigung automatisch als erteilt.

Genehmigungsfreie Aufstockung
Die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken wird unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei.

KfZ-Stellplatzpflicht entfällt
Die Regelungen zur Anforderung von Kfz-Stellplätzen im Bauordnungsrecht der Länder werden vereinheitlicht und angepasst, sodass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt. Der Mangel an Parkplätzen soll kein Hindernis mehr für die Schaffung neuen Wohnraums sein.

Einführung eines Gebäudetyps E
Der Bund wird die Einführung eines Gebäudetyps E im Bereich transparenter Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick nehmen. Bis Ende 2023 soll eine Leitlinie und Prozessempfehlung hierzu vorliegen.

Serielles und modulares Bauen
Die Länder werden Regelungen einführen, die bereits erteilte Typengenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen bundesweit gültig machen.

Der „Bau-Turbo-Pakt“ für Deutschland
Der nun beschlossene Pakt ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Bauwesen. Er soll das bereits im September 2023 gestartete 14-Punkte-Paket für zusätzliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum ergänzen. Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wohnungsbau in Deutschland effektiver und kostengünstiger zu gestalten. Weitere Informationen zum Maßnahmenpakt finden Sie unter www.bmwsb.bund.de.

Bildquelle: Rawf8/AdobeStock 

Ansprechpartner

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