Die staatliche Förderung für erneuerbare Energien könnte durch neue Pläne der Bundesnetzagentur an Attraktivität verlieren. Erstmals sollen auch Einspeiser von Solarstrom an den Netzkosten beteiligt werden.

Umbruch im Energiesystem

Während die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien mit attraktiven Fördersätzen vorantreibt, könnte eine neue Initiative der Bundesnetzagentur die Wirtschaftlichkeit privater Photovoltaikanlagen beeinträchtigen. Am 12. Mai 2025 veröffentlichte die Behörde ein 57-seitiges Diskussionspapier zur Reform der Netzentgeltsystematik, das weitreichende Änderungen vorsieht – unter anderem die erstmalige Beteiligung von Stromeinspeisung an den Netzkosten.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, begründet die geplante Reform mit drei Kernproblemen des aktuellen Systems: „Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil.”

Was genau plant die Bundesnetzagentur?

Im Zentrum der Reformpläne steht die Erweiterung der Finanzierungsbasis. Bislang werden Netzentgelte ausschließlich von Stromverbrauchern getragen, obwohl – so die Argumentation der Behörde – der Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundene dezentrale Einspeisung wesentliche Kostentreiber für den Netzausbau sind.

Die Bundesnetzagentur erwägt zwei mögliche Modelle:

  • Einspeiseabhängige Entgelte: Für jede eingespeiste Kilowattstunde müsste eine Gebühr entrichtet werden
  • Grundnetzentgelt für Einspeiser: Eine pauschale Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Einspeisung

Zusätzlich wird die Einführung eines stärkeren Grundpreises für alle Netznutzer diskutiert, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erhoben würde. Dies würde besonders sogenannte „Prosumer“ treffen. Das sind Haushalte mit eigener PV-Anlage, die weniger Strom aus dem Netz beziehen und daher aktuell geringere Netzentgelte zahlen.

Zeitplan und nächste Schritte

Die Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsprozess eingeleitet, in dem Stakeholder bis zum 30. Juni 2025 zum Diskussionspapier Stellung nehmen können. Nach europarechtlichen Vorgaben muss die nationale Regulierungsbehörde die Netzentgeltsystematik spätestens bis 2029 neu regeln. Die aktuellen Pläne sehen vor, dass mögliche Änderungen ab 2026 schrittweise eingeführt werden.

Mögliche Auswirkungen auf Photovoltaik-Anlagenbetreiber

Für Besitzer von Photovoltaikanlagen könnten die geplanten Änderungen wesentliche finanzielle Auswirkungen haben:

  • Verschlechterte Wirtschaftlichkeit: Neue Netzentgelte würden die Rendite von PV-Anlagen verringern
  • Benachteiligung kleiner Anlagen: Besonders kleine, private Anlagen könnten unverhältnismäßig belastet werden
  • Verunsicherung bei Investoren: Unsicherheit über zukünftige Rahmenbedingungen könnte Investitionen bremsen

Besonders brisant: Die Diskussion findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem auch bei der Einspeisevergütung einschränkende Regelungen eingeführt wurden. Seit Anfang 2025 erhalten neue Photovoltaikanlagen keine EEG-Vergütung mehr für Strom, der zu Zeiten negativer Börsenstrompreise eingespeist wird, wenn auch mit einer kompensierenden Verlängerung des Vergütungszeitraums.

Ausblick

Die geplanten Änderungen könnten einen erheblichen Einfluss auf die Dynamik der Energiewende haben. Während die politischen Ziele weiterhin auf einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien ausgerichtet sind, könnten neue finanzielle Belastungen für Anlagenbetreiber dem entgegenwirken.

Für potenzielle Investoren in Photovoltaikanlagen, aber auch für bestehende Anlagenbetreiber, heißt es nun: Aufmerksam bleiben und die weitere Entwicklung genau beobachten. Die finale Ausgestaltung der Reform wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die Energiewende weiter Fahrt aufnimmt oder ins Stocken gerät.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

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