Sanierungs-AfA angekündigt

Mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizungen will das Bundeswirtschaftsministerium die Sonder-AfA für energetische Sanierungen auf Vermieter und Gewerbetreibende ausweiten. Bisher profitieren nur Selbstnutzer von der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG.

Zielsetzung für klimafreundliche Heizungen ab 2024

Der § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen vor. Dazu zählen der Austausch von Fenstern, Türen und Heizungsanlagen sowie verschiedene Dämmmaßnahmen. Diese Förderung ist bisher auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will, dass ab dem 01. Januar 2024 alle neu installierten Heizungen – sowohl in Neubauten als auch im Bestand – zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Investitionskosten für neue Heizungsanlagen – explizit Wärmepumpen – und die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien sollen durch Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) abgefedert werden. Habeck kündigte zudem an, die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen (sog. Sanierungs-AfA) auf Vermieter:innen und Gewerbetreibende auszuweiten. Dazu soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden.

Gesetzentwurf zur GEG-Reform

Ein neuer Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde vom Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau (BMWSB) erarbeitet und wird nun in der Regierung beraten.

Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:

  • Die Erneuerbare-Heizungspflicht gilt nur für den Einbau neuer Heizungen, Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können sich Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von der Pflicht befreien lassen.
  • Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Defekte Heizungen können repariert werden.
  • Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung schrittweise erfolgen kann.
  • Die Regelung ist technologieoffen und erlaubt den Einsatz von Gasheizungen, wenn diese zu mindestens 65 Prozent mit Biogas betrieben oder mit einer Wärmepumpe kombiniert werden.
  • Der Umstieg soll durch eine Förderung insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.

Bildquelle: OceanProd/AdobeStock

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