Volkszählung: Die wichtigsten Infos zum Zensus 2022

Derzeit erhalten viele Bundesbürger Post im Rahmen des Zensus 2022. Doch wer ist zur Auskunft verpflichtet und was geschieht mit den Daten? Ein kurzer Überblick:

Zensus oder Census hat seine Herkunft aus dem Lateinischen und steht für Volkszählung. Der Zensus in Deutschland 2022 unterteilt sich dabei in eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Bei der Wohnungs- oder Haushaltsbefragung werden etwa 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und befragt. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Immobilieneigentümer (oder deren Verwalter) befragt. Dabei sollen flächendeckend Informationen zur Verteilung von Wohngebäuden und Wohnhäusern, deren Alter und Größe erhoben werden. Ferner werden Daten zu Nettokaltmieten und etwaigen Leerständen erhoben. Zielsetzung der Gebäude- und Wohnungszählung sind folgende Themen:

•  Mit der Erhebung der Nettokaltmieten soll ein Überblick der Bestandsmieten in ganz Deutschland erreicht werden,

•  die Leerstandabfrage soll Kommunen unterstützen, welches Wohnpotenzial ggf. bereits vorhanden ist und wie sich die Gründe für den Leerstand zusammensetzen,

•  die Wohnsituation der deutschen Haushalte soll in unterschiedlicher Weise ausgewertet werden,

•  eine Momentaufnahme der derzeitigen Energieträger ist zu erreichen, auch um ggf. Anreize bei Altbausanierungen mit künftigen Förderungen zielgerichtet zu schaffen.

Die Abgabe der Auskünfte ist jeweils verpflichtend (Auskunftspflicht) und kann mit erheblichen Bußgeldern bei Verstoß geahndet werden.

Bis spätestens Ende 2022 sollen die Erhebungen und etwaig notwendige Nacherhebungen abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Daten zusammengeführt und ausgewertet, bis die Ergebnisse dann frühestens im November 2023 veröffentlicht
werden können. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Website: www.zensus2022.de.

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