Zinsgünstige Kredite, Preisbremsen und die PV-Pflicht

Lange erwartet, nun ist es soweit: Anfang März traten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Das Besondere daran: Die Preisbremse gilt auch rückwirkend für Januar und Februar.

Strompreisbremse

Ziel der Strompreisbremse ist vor allem die finanzielle Entlastung von Kleinunternehmen und Privathaushalten. Dies wird durch eine Deckelung des Strompreises auf maximal 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei 40 Cent pro Kilowattstunde erreicht.

Sobald der Stromverbrauch über die ab dem Jahr 2022 geltenden 80 Prozent hinaus steigt, wird der volle Preis des Versorgers fällig. Das soll die Verbraucherinnen und Verbraucher trotz staatlicher Förderung dazu motivieren, auf ihren Stromverbrauch zu achten und Strom zu sparen. Umgesetzt wird die Strompreisbremse über die Stromversorger. Die Verbraucher müssen zunächst nicht aktiv werden.

Bremse bei Gas und Fernwärme

Die Fernwärme- und die Gaspreisbremse funktionieren ähnlich. Beim Gas werden die ersten 80 Prozent des Gasverbrauchs ab 2022 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Fernwärme kostet dann noch 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wer mit Flüssiggas, Kohle, Heizöl oder Holzpellets heizt, wird von der Bundesregierung ebenfalls entlastet. Für alle diese Brennstoffe, die bis zum 1. Dezember 2022 gekauft werden und mehr als doppelt so teuer waren wie beim letzten Kauf vor diesem Datum, kann eine Rückerstattung beantragt werden. Die Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro. Beträge unter 100 Euro sind nicht erstattungsfähig und die Gesamthöhe der Erstattung ist auf 80 Prozent der Mehrkosten begrenzt. Anträge sind in Bayern jedoch derzeit noch nicht möglich.

Klimaschutz-Regelungen bei Gebäuden kommen voran

Für Immobilienbesitzer in Bayern gibt es zwei interessante Neuerungen: Seit Anfang März kann das aktualisierte Förderprogramm der KfW-Förderbank beantragt werden. Für private Bauherren und Investoren gibt es wieder zinsgünstige Kredite. Gezielte Zuschüsse gibt es allerdings nicht mehr. Entscheidend ist, dass das neu gebaute oder gekaufte Haus höchstens 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren, “klassisch” gedämmten Hauses verbraucht (KfW40 und besser).

PV-Pflicht für Gewerbe

In Bayern tritt darüber hinaus eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude in Kraft. Bisher galt diese Pflicht nur für Gebäude der Staatsregierung. Nun wird sie auf neu errichtete Dächer von Gewerbeimmobilien ausgeweitet. Achtung: Unter die Regelung der PV-Pflicht fallen auch Dächer, die saniert werden. Ab Juli 2023 gilt diese Regelung auch für andere Nichtwohngebäude. Am 1. Januar 2025 werden in einem letzten Schritt auch Wohngebäude einbezogen.

Bildquelle: DifferR/AdobeStock

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