Wertminderung der Immobilie durch Lärm

Ruhig wohnen und schlafen ist für die meisten Menschen sehr wichtig, um ihr Zuhause auch als verlässlichen Rückzugsort zu verstehen. Da liegt es nahe, dass mit einer lauten Umgebung auch der Wert einer Immobilie sinkt. Wie sehr das allerdings der Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab und ist immer individuell zu beurteilen. Ausschlaggebend sind im Wesentlichen drei Faktoren:

Art und Höhe der Lärmbelastung
In Wohngebieten entstehen unterschiedliche Arten von Lärm. In einem belebten Innenstadtviertel gibt es mehr Kneipenlärm, der vorwiegend abends und nachts stört, während es in Außenbereichen größerer Städte verstärkt zu Straßenlärm kommen kann. Wie störend die Art des Lärms empfunden wird, hängt wiederum von der Klientel ab. Junge, berufstätige Leute sind gegen Lärm am Vormittag eher resistent als ältere Menschen, die viel zuhause sind. Eine Veränderung der Lärmbelastung wirkt sich aber grundsätzlich direkt auf den Immobilienwert aus.

Ansprüche der Zielgruppe in Korrelation mit Wohnlage und Objektart
Je nachdem, wo sich die betreffende Immobilie befindet, kann die Wertminderung unterschiedlich ausfallen. In einem gefragten Bezirk, der eine gut betuchte, anspruchsvolle Klientel anzieht, spielen Lärmbelastungen eine größere Rolle als in Wohnlagen für weniger anspruchsvolle Zielgruppen. Außerdem ist für den Grad der Wertminderung ausschlaggebend, wie gut die Lage und die Art des Objekts zueinander passen – also ob die Zielgruppe, die mit einer bestimmten Objektart angesprochen wird, besser oder schlechter mit mehr Lärm leben kann.

Marktsituation
Je nachdem, ob zum Verkaufszeitpunkt die Käufer oder die Verkäufer bevorteilt sind, verändert sich auch die Auswirkung von Lärm auf den Immobilienwert. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, sitzt der Verkäufer am längeren Hebel und ist nicht so sehr dazu genötigt, Lärm als wertmindernden Faktor zu berücksichtigen. Wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt, können Käufer bei der Preisverhandlung hingegen mehr auf Lärmbelastung pochen.

Bei Interesse an Kauf oder Verkauf lohnt sich daher unbedingt ein Blick auf die Lärmkarte für das jeweilige Wohngebiet. Mit Farbmarkierungen werden hier einzelne Straßen und Gegenden, die vom Dauerlärm besonders betroffen sind, gekennzeichnet. Eine solche Lärmkartierung wird von vielen Städten und Gemeinden herausgegeben und unter anderem im Internet öffentlich gemacht.

Auch wenn es keine allgemeingültigen Regeln für die Wertminderung einer Lage durch Lärmemissionen gibt, so herrscht eine grobe Faustregel: Jedes Dezibel über 50 Dezibel mindert den Wert einer Immobilie um etwa ein Prozent. Bei 50 Dezibel handelt es sich um den Wert, der knapp vor dem Empfinden von „laut“ liegt. Jedoch ist das Empfinden von Lärm oft sehr unterschiedlich.

Falls Ihre Immobilie von Lärm betroffen ist, stehen Ihnen die Sachverständigen der Immobiliengesellschaft Bayern mbH zur Seite.

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
Immobilien-Newsletter: jetzt anmelden!