Lärm, insbesondere Verkehrslärm, hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern kann auch den Wert von Immobilien erheblich mindern. Immobilienbesitzer fürchten diese Wertminderung nicht zu Unrecht. Denn in der Regel gilt: Die Attraktivität einer Immobilie sinkt, je lauter es in der Nachbarschaft ist. Worauf Sachverständige achten und wie sich die Wertminderung durch Lärm berechnet, lesen Sie hier.

Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Immobilienwert
Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass die Lärmbelastung ein wichtiger Faktor für die Lage und damit für den Wert einer Immobilie ist. Es ist jedoch festzustellen, dass es bisher keine einheitliche Regelung zur Quantifizierung der spezifischen Wertminderung durch zunehmende Lärmbelastung gibt. Unter Sachverständigen gilt jedoch eine gängige Faustregel: Jedes Dezibel über 50 Dezibel (dB(A)) mindert den Wert einer Immobilie um etwa ein Prozent. 50 Dezibel ist der Wert, der gerade noch als „laut“ empfunden wird. Das Lärmempfinden ist jedoch oft sehr unterschiedlich.

Das Ausmaß der Wertminderung durch Lärm hängt daneben von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben der Art und Intensität des Lärms spielen auch die individuellen Eigenschaften der Immobilie eine entscheidende Rolle. Die Art der Immobilie, ihre Lage und die aktuelle Marktsituation sind einige der Faktoren, die beeinflussen, wie stark sich vergleichbare Lärmbelastungen auf den Wert verschiedener Immobilien auswirken können.

Individuelle Bewertung von Immobilien mit Lärmbelastung
Um den Wert einer lärmbelasteten Immobilie zu ermitteln, wenden Sachverständige häufig ein Vergleichswertverfahren an. Dabei werden die Verkaufspreise ähnlicher Immobilien mit vergleichbarer Lärmbelastung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften der jeweiligen Immobilie und der aktuellen Marktlage analysiert.

Lärmbelastung erkennen: Die Rolle von Lärmkarten
Eigentümer, die den Einfluss von Lärmbelastungen auf ihre Immobilie abschätzen wollen, können prüfen, ob ihr Wohngebiet in Lärmkarten erfasst ist. Nach § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Städte und Gemeinden verpflichtet, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und in der Umgebung von Flughäfen durch Lärmkarten zu dokumentieren.

Lärmschutz und Rechte der Grundstückseigentümer
Die wirksamsten Maßnahmen zur Lärmminderung setzen an der Lärmquelle selbst an, z.B. durch leisere Fahrzeuge und spezielle Straßenbeläge. Alleerdings haben Grundstückseigentümer oft nur begrenzte Möglichkeiten, diese Faktoren zu beeinflussen. Lokale Lärmschutzlösungen wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster können teilweise Abhilfe schaffen. In einigen Fällen können die Kosten für solche Maßnahmen von den Kommunen übernommen werden.

Eigentümer von Immobilien, die von Verkehrslärm betroffen sind, haben je nach Nähe zur Lärmquelle und Dauer der Belastung unter Umständen Anspruch auf Schallschutz. An bestehenden Autobahnen oder Bundesstraßen besteht in der Regel kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Der Bund stellt jedoch Mittel für den Lärmschutz zur Verfügung, von denen auch betroffene Anwohner profitieren können.

Ausblick: Infrastrukturausbau und Immobilienwert
Neben den negativen Auswirkungen des Verkehrslärms gibt es auch positive Effekte durch den Ausbau des Verkehrsnetzes. Erweiterte U-Bahnlinien und neue Autobahnzubringer können die Erreichbarkeit vieler Gebiete verbessern und damit den Wert vieler Immobilien steigern.

Bildquelle: unsplash.com

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