Aufklärungspflicht für Handwerker

Bauunternehmen müssen ihre Kundinnen und Kunden über die günstigste Sanierungs-Lösung umfassend informieren und beraten. Ansonsten haften sie auf Schadensersatz, wie vor kurzem ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden hat (Az. 9 U 163/20).

Im konkreten Fall ging es um den Bruch einer Abwasserleitung und einen Hauseigentümer, der sich an ein Handwerksunternehmen gewendet hat. Ihm wurde erklärt, dass die gesamte Leitung ausgetauscht werden müsse. Nach durchgeführter Arbeit und einer Rechnung in Höhe von 26.000 Euro wurde der Besitzer auf eine wesentlich günstigere Sanierungsmethode, das sogenannte Inliner-Verfahren aufmerksam. Darauf hatte ihn das Haustechnik-Unternehmen aber nicht hingewiesen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Handwerksunternehmen jetzt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Begründung: Es hat seine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt, weil es nicht auf das „Inliner-Verfahren“ hingewiesen hat. Der Hauseigentümer konnte das als technischer Laie nicht wissen. Nach Überzeugung des Gerichts wäre es aber geeignet gewesen, die Leitung dauerhaft zu reparieren. Der Austausch der ganzen Leitung war aus technischer Sicht nicht nötig.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe – Bildquelle: karepa/AdobeStock

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