Die Bundesregierung hat sich auf die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit geeinigt. Diese Maßnahme soll soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen fördern, die bezahlbaren Wohnraum schaffen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024, der diesen neuen gemeinnützigen Zweck beinhaltet, wurde kürzlich vom Kabinett beschlossen und soll nun vom Bundestag debattiert werden.

Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die “Förderung wohngemeinnütziger Zwecke” als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§ 52 AO) aufgenommen. Ziel ist es, sozialen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen steuerliche Vorteile zu bieten, wenn sie bezahlbare Wohnungen bauen und vermieten. Die Mietpreise müssen dabei dauerhaft unter dem marktüblichen Niveau liegen.

Eckpunkte der neuen Wohngemeinnützigkeit
Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Wohngemeinnützigkeit durch verschiedene Maßnahmen gefördert wird:

  • Unternehmensbezogene Förderung: Wohnungsunternehmen können als Ganzes in die Wohngemeinnützigkeit überführt oder als solche gegründet werden. Steuerbefreiungen, Erleichterungen bei der Grundsteuer und Zulagen für Neubau und Bestand sollen die finanziellen Nachteile der preisgedämpften Vermietung ausgleichen.
  • AO-Lösung ohne Zulagen: Innerhalb des bestehenden Steuerrechts kann eine Wohngemeinnützigkeit durch eine Erweiterung der bereits steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 52 AO umgesetzt werden.
  • Flexibler Ansatz: Eine Bindung und Privilegierung kann auch auf bestimmte Unternehmensteile oder Wohnungen beschränkt werden. Dies soll auch profitorientierte Unternehmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums anregen.

Praktische Umsetzung
Die neue Wohngemeinnützigkeit soll dazu beitragen, dass soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 100 Organisationen diese Regelung nutzen könnten und etwa 105.000 Mieter mit geringen Einkommen davon profitieren.

Nach Schätzungen könnten die Steuererleichterungen ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr betragen. Ein Unternehmen mit 300 Wohnungen könnte somit rund eine halbe Million Euro pro Jahr einsparen, die für Mietsenkungen oder Investitionen in den Bestand genutzt werden können.

Ansprechpartner

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