Bayern beschließt Klage gegen Erbschaftsteuer

Stand: 04.01.2023

Wie bereits im letzten Jahr berichtet wurde, werden seit dem 01. Januar Immobilien im Falle einer Erbschaft durch den Fiskus neu bewertet. Viele Immobilien werden dadurch in Zukunft höher bewertet – und somit wird auch mehr Erbschaftssteuer fällig. Diese Änderung trifft besonders Bayern, da hier die Immobilienpreise deutschlandweit am höchsten sind. Der Freistaat will deshalb vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bayern will wegen Erbschaftssteuer vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Hintergrund ist eine Regelung im Jahressteuergesetz, das bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. In dem Gesetz werden nicht die Steuersätze selbst geändert, sondern die Vorschriften, die für die Bewertung von Immobilien und somit für die Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Dadurch kommt es zu einer höheren Bewertung von Immobilien und infolgedessen auch zu einer höheren Erbschaftssteuer, insbesondere in Bayern.

Laut Postbank Wohnatlas 2022 liegen neun der zehn teuersten Landkreise Deutschlands in Bayern. Und die Ökonomen gehen davon aus, dass die Preise bis 2035 weiter steigen werden – vor allem in München, in Landshut und im Landkreis Miesbach.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) befürchtete daher einen „Ausverkauf von Heimat“, wenn Spekulanten Häuser kaufen, aber nicht darin leben. Dann gebe es irgendwann keine Gastronomie mehr, sagt er, keine Bäcker, Trachtenvereine oder freiwillige Feuerwehren. Bereits im Dezember 2022 kündigte Bayerns Ministerpräsident an, dass der Freistaat gegen die Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wolle, wenn eine politische Lösung scheitert. Insbesondere die Freibeträge sind ein Streitpunkt in der Diskussion.

Diese liegen aktuell bei 500.000 Euro für einen Ehepartner und bei 400.000 Euro pro Elternteil und Kind. Außerdem können die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Des Weiteren ist es möglich, die Erbschaftssteuer zu stunden und das ohne Zinsen.

Was wenn eine Immobilie zu hoch bewertet wird?

Ob und inwieweit Ihre Immobilie von der Wertsteigerung und infolgedessen von einer höheren Erbschaftssteuer betroffen ist, ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer den Verdacht hat, dass seine Immobilie zu hoch bewertet wird, sollte einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung beauftragen. Möglicherweise kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen gerne.

Quelle: BR24 – Bildquelle: Johannes/AdobeStock

Ansprechpartner

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