Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf neue Vorschriften für die Sanierung von Gebäuden in der Europäischen Union geeinigt. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und damit die Klimaziele der EU zu erreichen. Hausbesitzer können jedoch aufatmen, denn die Vorschriften bieten mehr Spielraum als befürchtet. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Kein Zwang zur Sanierung
Entgegen anfänglicher Befürchtungen gibt es keinen Zwang zur Sanierung. Stattdessen haben sich die EU-Staaten und das Parlament auf ein Gesamtziel geeinigt: Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Das bedeutet, dass gut isolierte Gebäude, die bereits einen hohen Standard haben, nicht weiter saniert werden müssen. Schlecht isolierte Gebäude bleiben jedoch im Fokus.

Kosten der Sanierung
Die Sanierungskosten hängen von der genauen Umsetzung in Deutschland ab. Schätzungen zufolge könnten rund 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 0,1 Millionen Mehrfamilienhäuser von den neuen Anforderungen betroffen sein. Für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude könnten rund 17 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich sein. Die Wirtschaft sieht jedoch die Möglichkeit, durch die Sanierung größerer Wohnblöcke Skaleneffekte zu erzielen und die Kosten pro Wohneinheit zu senken.

Anreize für Sanierungen
Laut EU-Kommission sollen zudem Anreize für die Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz geschaffen werden. Die finanzielle Förderung solcher Sanierungsprojekte ist jedoch noch unklar.

Ausnahmen
Landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sowie Gebäude mit besonderem architektonischem oder historischem Wert, Kirchen und Ferienhäuser können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden.

Weitere Maßnahmen
Öl- und Gasheizungen sollen bis 2040 auslaufen, Subventionen für fossile Heizungen ab 2025 gestrichen werden. Auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden sollen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden. Ab 2030 dürfen nur noch Gebäude gebaut werden, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen.

Wie geht es weiter?
Die Einigung zwischen dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu energieeffizienteren Gebäuden in der EU. Die formale Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich nichts Wesentliches mehr ändern wird. Anschließend müssen die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Bildquelle: blackrancho/Canva

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