Industrie und Gewerbe spielen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Um Unternehmen bei diesem Prozess zu unterstützen, hat das BMWK die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) novelliert. Das Förderprogramm bietet vereinfachte Antragsverfahren, erhöhte Fördersätze und neue Fördermodule.

Hintergrund EEW-Förderung
Das EEW-Förderprogramm bietet Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finanzieren und gleichzeitig Energiekosten und CO2-Emissionen zu senken. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Erfüllung von ESG-Standards in der Immobilienwirtschaft interessant.

Das Förderprogramm bezieht sich ausschließlich auf Nichtwohngebäude, also z.B. Bürogebäude, Hotels, Industrieanlagen und Gewerbeimmobilien. Zudem werden nur Maßnahmen gefördert, die nachweislich zu einer Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent führen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und dem Investitionsvolumen. Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm: www.bafa.de

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Stufenmodell für mehr Flexibilität
Modul 4 der EEW-Förderung wurde um ein Stufenmodell erweitert. Unternehmen können zwischen drei Förderstufen wählen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind:

Stufe 1: Basisförderung

  • Geringerer bürokratischer Aufwand
  • Förderung von kleinen Effizienzmaßnahmen an vorgegebenen Anlagen(z.B. Werkzeugmaschinen)

Stufe 2: Premiumförderung

  • Förderung von Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung
  • Höhere Fördersätze

Stufe 3: Dekarbonisierungsbonus

  • Förderung von Investitionen in zukunftsweisende Technologien (u.a. Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Außerbetriebliche Abwärmenutzung, Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff)

Förderung der gesamten Investitionskosten
Die bisherige aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten entfällt. Unternehmen können nun die Förderung der gesamten Investitionskosten beantragen. Dies bedeutet eine deutliche Vereinfachung des Antragsverfahrens und eine Verringerung des bürokratischen Aufwands.

Verbesserte KfW-Kreditförderung

  • Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten
  • Erhöhung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro

Höhere maximale Fördersumme
Die maximale Fördersumme pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurde von 15 auf 20 Millionen Euro erhöht. Dies ermöglicht Unternehmen, größere und ambitioniertere Projekte zu realisieren.

Gesicherte Finanzierung
Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa 1 Milliarde Euro in 2024 ist gesichert. Unternehmen können sich daher auf die Verfügbarkeit der Fördermittel verlassen.

Ab sofort verfügbar
Förderanträge können ab dem 15. Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

Newsletter

Zum monatlichen Newsletter anmelden.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Wachsender Wohnungsbestand in Deutschland: 282.800 neue Wohnungen bis Ende 2022

| Baukonjunktur | No Comments
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 28. Juli 2023 die aktuellen Daten zum Wohnungsbestand in Deutschland veröffentlicht. Zum Jahresende 2022 zählte Deutschland insgesamt rund 43.4 Millionen Wohnungen, was einem Anstieg…