Die Nutzung von Solarenergie auf Dächern wird in Deutschland zunehmend gesetzlich vorgeschrieben. Während eine einheitliche Regelung auf Bundesebene noch fehlt, haben viele Bundesländer bereits eigene Gesetze eingeführt, um die Energiewende voranzutreiben. Nachfolgend ein Überblick.
(Stand: Dezember 2024)
Bayern: Neue Solarpflicht seit 2025
In Bayern gelten seit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gestaffelte Regelungen zur Solarpflicht. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Seit März 2023: Neubauten von Gewerbe- und Industriegebäuden müssen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
- Seit Juli 2023: Diese Pflicht wurde auf alle neuen Nichtwohngebäude ausgeweitet.
- Seit Januar 2025: Auch für neue Wohngebäude sowie bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut bestehender Gebäude (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) ist die Installation von Solaranlagen verpflichtend.
Die Solarpflicht gilt für geeignete Dachflächen mit mehr als 50 Quadratmetern. Alternativ zur Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Mehr zu den Vorgaben lesen sie hier: www.gesetze-bayern.de.
Aktuelle Entwicklungen in anderen Bundesländern
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Pflicht für Nichtwohngebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser. Ab dem 1. Mai 2022 wurden auch Neubauten von Wohngebäuden einbezogen, und seit dem 1. Januar 2023 müssen alle grundlegenden Dachsanierungen mit Solaranlagen ausgestattet werden. Alternativ zur Photovoltaik kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden.
Berlin
In Berlin besteht seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht, bei Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche mindestens 30 % der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten. Diese Regelung gilt auch für umfangreiche Dachsanierungen. Denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen.
Hamburg
Hamburg hat seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt. Seit 2024 gilt sie auch für Bestandsgebäude, wenn wesentliche Dachumbauten vorgenommen werden. In beiden Fällen muss mindestens 30 % der Dachfläche mit einer PV-Anlage oder alternativ einer Solarthermieanlage ausgestattet werden.
Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche sowie für grundlegende Dachsanierungen. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss mit Solarmodulen belegt werden. Seit 2023 besteht bereits eine Pflicht für neue Gewerbeimmobilien mit Dachflächen über 75 Quadratmetern und seit 2024 für öffentliche Neubauten.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen greift ab dem 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für neu gebaute Wohnhäuser. Für gewerbliche und private Bestandsgebäude wird die Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen ab dem Jahr 2026 wirksam. Alternativ kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Die Regelung gilt erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.
Bremen
Bremen führte im Juli 2024 eine Solarpflicht für Dachsanierungen ein. Dabei muss innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung eine Photovoltaikanlage mit mindestens 1 Kilowatt-Peak installiert werden, wenn mehr als 80 % der Dachfläche erneuert werden. Ab Juli 2025 gilt diese Pflicht auch für alle Neubauten mit geeigneten Dachflächen.
Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wohngebäude „PV-ready“ gebaut werden. Dies bedeutet, dass Gebäude so vorbereitet werden müssen, dass eine Photovoltaikanlage später einfach installiert werden kann (z. B. durch geeignete Dachkonstruktionen und Leitungsführungen). Für Gewerbebauten gilt bereits seit 2023 eine Solarpflicht.
Brandenburg
In Brandenburg besteht seit dem 1. Juni 2024 eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn eine Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern vollständig erneuert wird oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude gestellt wird. Wohngebäude sind bisher nicht betroffen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein soll ab 2026 eine Solarpflicht für Neubauten von Wohngebäuden eingeführt werden. Dies könnte schon ab Januar 2025 beschlossen werden. Bereits seit 2023 besteht eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden und bei Sanierungen von mehr als 10 % der Dachfläche.
Bundesländer ohne Solarpflicht
In den Bundesländern Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Solarpflicht. In einzelnen Bundesländern laufen jedoch Diskussionen über mögliche künftige Regelungen.
Ausblick
Die Solarpflicht wird in Deutschland zunehmend Realität. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland variiert, zeigt sich ein klarer Trend: Erneuerbare Energien und die Nutzung von Dachflächen werden gefördert.
Auf EU-Ebene wird zudem eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen ab 2030 bei neuen Wohngebäuden und ab 2027 für andere Neubauten diskutiert. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann zukünftige Investitionen vorausschauend planen.
Ansprechpartner
Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
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