Der rheinland-pfälzische Landtag hat nach langen Debatten die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Eine zentrale Änderung betrifft private Hauseigentümer, die künftig bei Neubauten “PV-ready”-Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen installieren müssen.

“PV-ready” Pflicht für private Haushalte
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Rheinland-Pfalz bei Neubauten und größeren Dachsanierungen auf Gebäuden des Landes und der Kommunen Photovoltaikanlagen installiert werden. Für private Hauseigentümer ist hingegen nur eine Verpflichtung zur Installation von Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen, wie Kabel oder Leerrohre, vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass neue Wohnhäuser zumindest “PV-ready” sind, ohne dass eine Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage selbst besteht.

Solarpflicht in anderen Bundesländern
Bayern: Solardachpflicht für Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023, für neue Wohngebäude ab Januar 2025. Zudem besteht eine Solarpflicht auch bei umfassenden Sanierungen.

Baden-Württemberg: Bei grundlegenden Dachsanierungen müssen mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden.

Berlin: Mindestens 30 Prozent der Dachfläche müssen bei Neubauten für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Im Bestand wird die Solardachpflicht bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten ausgelöst.

Hamburg: Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023, für Bestandsgebäude ab 2025, Ausnahmen basierend auf dem Amortisationszeitraum und technischer Machbarkeit.

Bremen: Geplante generelle Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten. Zudem eine Photovoltaikpflicht im Bestand bei grundlegenden Sanierungen.

Hessen: Lockert Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern, verringert Mindestabstände zwischen den Nachbardächern.

Niedersachsen: Solarpflicht für Gewerbedächer seit Januar 2023, mit Tragwerksvoraussetzungen für zukünftige Photovoltaikanlagen bei neuen Wohnhäusern.

Brandenburg: Geplante Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Supermärkte, keine Pläne für Privatgebäude.

Schleswig-Holstein: Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Überdachung mit Solaranlagen bei Neubau und Renovierung von Nicht-Wohngebäuden.

Thüringen: Geplante Reform des Solargesetzes, ohne festgelegten Zeitplan.

Anzumerken ist, dass die Bundesregierung derzeit eine bundesweite Lösung für die Solarpflicht erwägt. Auch im Europäischen Parlament wird das Thema diskutiert. Über weitere Entwicklungen und Informationen zu diesem Thema werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Bildquelle: AHatmaker/AdobeStock 

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